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AGB


Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
JoDa Entrümpelung – Djordje Jovicic
Linzer Bundesstraße 37/4, 5020 Salzburg
Tel.: +43 681 2021 6956 | E-Mail: info@joda-entruempelung.at

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1. Geltungsbereich
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Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Angebote, Verträge und Dienstleistungen zwischen
JoDa Entrümpelung – Djordje Jovicic (nachfolgend „Auftragnehmer“) und dem Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“),
soweit keine abweichenden Vereinbarungen schriftlich getroffen wurden.

Mit der Beauftragung einer Leistung (mündlich, schriftlich oder elektronisch) erkennt der Auftraggeber diese AGB als verbindlich an.
Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn sie vom Auftragnehmer ausdrücklich schriftlich bestätigt wurden.

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2. Angebote, Preise und Kostenvoranschläge
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Sämtliche auf der Website, in Broschüren oder in sonstigen Unterlagen genannten Preise sind unverbindliche Richtpreise.
Der endgültige Preis richtet sich nach dem tatsächlichen Arbeitsaufwand, der Menge des zu entsorgenden Materials sowie den individuellen Gegebenheiten vor Ort.

Ein verbindliches Angebot kann erst nach einer kostenlosen Besichtigung oder nach genauer Leistungsbeschreibung durch den Auftraggeber erstellt werden.
Alle Preise verstehen sich, sofern nicht anders angegeben, inklusive gesetzlicher Mehrwertsteuer.

Zusätzliche Arbeiten, die im ursprünglichen Angebot nicht enthalten sind (z. B. nachträgliche Entsorgung, Sondertransporte, Reinigungsarbeiten oder schwer zugängliche Räumlichkeiten),
werden gesondert nach Aufwand berechnet.

Preisänderungen bleiben vorbehalten, wenn sich zwischen Angebotsabgabe und Auftragsausführung die Kosten wesentlich ändern (z. B. Entsorgungsgebühren, Treibstoffpreise, behördliche Abgaben).

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3. Leistungsumfang und Durchführung
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Der Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot oder Auftrag. JoDa Entrümpelung – Djordje Jovicic verpflichtet sich, die vereinbarten Arbeiten sorgfältig, fachgerecht und termingerecht durchzuführen.

Sofern nichts anderes vereinbart wurde, umfasst die Leistung ausschließlich die Räumung, Entrümpelung, Sortierung und Entsorgung der angegebenen Räumlichkeiten.

Der Auftragnehmer ist berechtigt, zur Erfüllung des Auftrags Subunternehmer oder Erfüllungsgehilfen einzusetzen.

Der Auftraggeber verpflichtet sich, dem Auftragnehmer einen uneingeschränkten Zugang zu den Räumlichkeiten zu ermöglichen und sicherzustellen, dass sich keine gefährlichen oder verbotenen Stoffe (z. B. Chemikalien, Asbest, Waffen) in den Räumen befinden.

Nicht im Leistungsumfang enthalten sind:
– Demontage von Installationen (Gas, Wasser, Strom)
– Entsorgung von Sonder- oder Gefahrgut
– Maler-, Reinigungs- oder Renovierungsarbeiten (sofern nicht ausdrücklich vereinbart)

Der Auftragnehmer haftet nicht für Gegenstände, die vom Auftraggeber nicht eindeutig als zu behalten gekennzeichnet wurden.
Zurückgelassene oder herrenlose Gegenstände dürfen – sofern nichts anderes vereinbart wurde – entsorgt oder weiterverwertet werden.

Sollte während der Durchführung zusätzlicher Aufwand entstehen (z. B. unerwartete Mengen, unzugängliche Bereiche, Nacharbeiten),
wird der Auftragnehmer den Auftraggeber unverzüglich informieren. Diese Zusatzleistungen werden nach tatsächlichem Aufwand abgerechnet.

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4. Termine, Ausführung und Rücktritt
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Vereinbarte Termine und Fristen sind grundsätzlich unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich schriftlich als verbindlich bestätigt wurden.

Kommt es aus Gründen, die außerhalb des Einflussbereiches des Auftragnehmers liegen (z. B. Wetter, Verkehr, Krankheit, höhere Gewalt, behördliche Anordnungen oder unvorhersehbare Umstände vor Ort),
zu Verzögerungen, entsteht für den Auftraggeber kein Anspruch auf Schadenersatz oder Preisnachlass.

Der Auftraggeber ist verpflichtet, Änderungen oder Absagen von Terminen rechtzeitig, spätestens jedoch 48 Stunden vor dem vereinbarten Termin, bekannt zu geben.
Erfolgt eine Stornierung kurzfristiger (weniger als 48 Stunden), behält sich der Auftragnehmer vor, eine Stornogebühr von bis zu 30 % des vereinbarten Auftragswertes zu verrechnen.

Erscheint der Auftragnehmer zum vereinbarten Termin und kann der Auftrag aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, nicht durchgeführt werden,
ist der Auftragnehmer berechtigt, Anfahrtskosten und entstandene Aufwendungen in Rechnung zu stellen.

Der Auftragnehmer ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn sich herausstellt, dass die Durchführung wirtschaftlich oder sicherheitstechnisch unzumutbar ist.
Bereits erbrachte Leistungen oder Aufwendungen sind in diesem Fall vom Auftraggeber zu ersetzen.

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5. Zahlung, Fälligkeit und Zahlungsverzug
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Sofern nicht anders vereinbart, ist der Gesamtbetrag unmittelbar nach Abschluss der Arbeiten in bar oder per Überweisung fällig.

Der Auftragnehmer ist berechtigt, bei Auftragsannahme eine Anzahlung von bis zu 30 % des vereinbarten Gesamtbetrages zu verlangen.
Die Anzahlung dient zur Terminreservierung und Absicherung der vorbereitenden Leistungen.

Zahlungen gelten erst dann als geleistet, wenn der Betrag auf dem Konto des Auftragnehmers gutgeschrieben wurde.

Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe sowie Mahngebühren von 10 € pro Mahnung zu verrechnen.

Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, Zahlungen aufgrund von Beanstandungen oder Gegenforderungen zurückzuhalten, sofern diese nicht rechtskräftig festgestellt oder vom Auftragnehmer schriftlich anerkannt wurden.

Alle gelieferten oder entfernten Gegenstände bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des vereinbarten Entgelts Eigentum des Auftragnehmers.

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6. Eigentum, Entsorgung und Verwertung
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Mit der Durchführung der Entrümpelung gehen alle vom Auftraggeber nicht ausdrücklich zur Aufbewahrung bestimmten Gegenstände in das Eigentum des Auftragnehmers über.

Der Auftragnehmer ist berechtigt, diese Gegenstände nach eigenem Ermessen zu verwerten, weiterzuverkaufen oder ordnungsgemäß zu entsorgen.
Ein Anspruch des Auftraggebers auf Herausgabe oder Erlösbeteiligung besteht nicht.

Der Auftragnehmer verpflichtet sich, sämtliche Entsorgungsarbeiten fachgerecht und unter Einhaltung der geltenden Umwelt- und Abfallvorschriften durchzuführen.

Der Auftraggeber bestätigt, dass alle zu entrümpelnden Gegenstände frei von Rechten Dritter sind und keine gesetzlichen Entsorgungsverbote bestehen.

Für unrichtige oder unvollständige Angaben des Auftraggebers übernimmt der Auftragnehmer keine Haftung.
Eventuelle Kosten, die durch die Entsorgung nicht deklarierten Sondermülls oder gefährlicher Stoffe entstehen, werden dem Auftraggeber nachträglich in Rechnung gestellt.

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7. Haftung und Schäden
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Der Auftragnehmer haftet für eigene schuldhafte Pflichtverletzungen sowie für die seiner Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

Für Schäden, die durch Umstände entstehen, die außerhalb des Einflussbereichs des Auftragnehmers liegen, wird keine Haftung übernommen.

Der Auftraggeber ist verpflichtet, wertvolle oder empfindliche Gegenstände vor Beginn der Arbeiten zu sichern oder deutlich zu kennzeichnen.
Für nicht gekennzeichnete oder zurückgelassene Gegenstände übernimmt der Auftragnehmer keine Verantwortung.

Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit, entgangenen Gewinn oder Folgeschäden ist ausgeschlossen.
Schadensersatzansprüche des Auftraggebers sind in jedem Fall auf den Wert des erteilten Auftrags begrenzt.

Der Auftragnehmer verfügt über eine Betriebshaftpflichtversicherung, die berechtigte Schadensersatzansprüche im Rahmen der vereinbarten Bedingungen abdeckt.

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8. Gewährleistung und Reklamationen
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Der Auftragnehmer führt alle Arbeiten mit größter Sorgfalt und nach bestem Wissen aus.

Etwaige Mängel oder Beanstandungen sind unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 48 Stunden nach Abschluss der Arbeiten, schriftlich oder per E-Mail an den Auftragnehmer zu melden.
Nach Ablauf dieser Frist gilt die Leistung als ordnungsgemäß und mängelfrei abgenommen.

Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Auftragnehmer Gelegenheit zur Nachbesserung zu geben.

Eine Haftung für Schäden, die durch unsachgemäße Nutzung, nachträgliche Veränderungen oder äußere Einflüsse entstehen, ist ausgeschlossen.

Geringfügige Abweichungen in der Ausführung, die den Gebrauch oder den Zweck der Leistung nicht beeinträchtigen, gelten nicht als Mangel.

Weitere Ansprüche des Auftraggebers, insbesondere auf Preisminderung oder Schadenersatz, sind – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen.

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9. Rücktritt, Stornierung und Auftragsabbruch
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Der Auftraggeber kann vor Beginn der Arbeiten jederzeit vom Vertrag zurücktreten. Ein Rücktritt muss schriftlich oder per E-Mail erfolgen.

Erfolgt die Stornierung mehr als 48 Stunden vor dem vereinbarten Termin, entstehen dem Auftraggeber keine Kosten.

Erfolgt die Stornierung innerhalb von 48 Stunden vor dem Termin, ist der Auftragnehmer berechtigt, eine Stornogebühr in Höhe von bis zu 30 % des vereinbarten Auftragswertes zu verrechnen.

Bei Stornierung am selben Tag oder Nichterscheinen des Auftraggebers kann der Auftragnehmer bis zu 50 % des Auftragswertes als Aufwandentschädigung verlangen.

Hat der Auftragnehmer bereits Vorarbeiten erbracht (z. B. Anfahrt, Organisation, Bereitstellung von Personal oder Containern),
sind diese voll zu ersetzen, auch wenn der Auftrag danach nicht ausgeführt wird.

Der Auftragnehmer ist seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn die Durchführung aufgrund unvorhersehbarer Umstände unzumutbar ist.
In diesem Fall werden bereits geleistete Zahlungen anteilig rückerstattet, sofern keine Leistung erbracht wurde.

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10. Datenschutz und Vertraulichkeit
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Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten des Auftraggebers ausschließlich zum Zweck der Angebotslegung, Auftragsabwicklung und Rechnungsstellung.

Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur, soweit dies zur Vertragserfüllung notwendig ist oder eine gesetzliche Verpflichtung besteht.

Alle personenbezogenen Daten werden gemäß DSGVO und DSG behandelt. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung auf der Website.

Der Auftragnehmer verpflichtet sich, sämtliche im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten Informationen vertraulich zu behandeln und nicht an unbefugte Dritte weiterzugeben.

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11. Gerichtsstand und Schlussbestimmungen
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Es gilt ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

Für alle Streitigkeiten ist das zuständige Gericht am Sitz des Auftragnehmers (Salzburg) zuständig.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform.

Mit der Auftragserteilung bestätigt der Auftraggeber, die AGB gelesen, verstanden und akzeptiert zu haben.

 

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